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   BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90   

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https://dejure.org/1991,3118
BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90 (https://dejure.org/1991,3118)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1991 - 1 BvR 743/90 (https://dejure.org/1991,3118)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 (https://dejure.org/1991,3118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Führung der Fachgebietsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Standesrecht - Fachanwalt für Strafrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 493
  • NStZ 1992, 189
  • AnwBl 1992, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90
    Aus dieser läßt sich das Verbot der gezielten Werbung um Praxis, insbesondere das Verbot der irreführenden Werbung herleiten (BVerfGE 76, 196 >205<).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz wäre nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt würde, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 81, 1 >8<).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90

    Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90
    Nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1990 (NJW 1990, S. 1719 ) fehlt für die Verleihung der beantragten Fachanwaltsbezeichnung eine ausreichende gesetzliche Grundlage.
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Fachanwaltschaft mithin ausdrücklich dem Umstand Rechnung getragen, dass beim rechtsuchenden Publikum durch die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse erweckt wird (vgl. hierzu BVerfG, AnwBl. 2014, 1052, 1053; NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; NJW 1992, 493).
  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag

    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 493; 1992, 816; NJW 2007, 1945).
  • BGH, 18.01.2016 - AnwZ (Brfg) 42/15

    Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung "Fachbeistand für

    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 493; 1992, 816; 2007, 1945; 2015, 394 Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8).
  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 44/12

    Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 816; NJW 2007, 1945; vgl. BVerfG, NJW 1992, 493).
  • BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 [BVerfG 29.04.1981 - 1 BvR 159/80]; 71, 183 [BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 934/82]; 82, 18 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 71, 183 ; 82, 18 ) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 875/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Die Führung von Berufsbezeichnungen, für die kein formelles Anerkennungsverfahren besteht, kann allerdings ohne Verfassungsverstoß als berufswidrige Werbung bewertet werden (vgl. den Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, AnwBl. 1992, S. 133 - "Fachanwalt für Strafrecht").
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